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Ihre möglichen Fragen, meine Antworten...

1. Wie läuft die erste Sitzung ab und muss ich mein Anliegen schon exakt benennen können?

Nein. Viele Klientinnen spüren zunächst nur die Auswirkungen – etwa innere Getriebenheit, Erschöpfung, das Gefühl des Funktionierens oder wiederkehrende Blockaden –, ohne die genaue Ursache greifen zu können.

Die erste Sitzung dient der Bestandsaufnahme: Wir analysieren Ihre aktuelle Situation, klären Ihre Ziele und prüfen, ob die Chemie auf beiden Seiten stimmt. Sie bestimmen dabei jederzeit das Tempo und behalten die volle Kontrolle über den Prozess.

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2. Wie lange dauert eine Sitzung und in welchem Rhythmus arbeiten wir?

Eine reguläre Einzelsitzung umfasst 50 Minuten. Nach Absprache sind für tiefere Themen oder bei begrenztem Zeitfenster auch 75- bis 90-minütige Intensivblöcke möglich.

Die Frequenz richtet sich nach Ihrem Ziel und Ihrem Terminkalender: In der Akutphase ist ein wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Rhythmus sinnvoll. Später wechseln viele Klientinnen zu monatlichen Sessions oder bedarfsorientierten Impulsterminen.

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3. Finden die Termine in der Praxis oder online statt?

Beides ist flexibel möglich. Sie können die Termine vor Ort in der Praxis wahrnehmen oder per DSGVO-konformer Videosprechstunde – passend zu Dienstreisen, eng getakteten Tagen oder standortunabhängig. Die therapeutische Qualität ist in beiden Formaten identisch.

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4. Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Als reine Selbstzahlerpraxis gibt es bei mir keine monatelangen Wartezeiten. Erstgespräche können in der Regel zeitnah innerhalb von 1 bis 2 Wochen stattfinden – ohne bürokratische Antragsverfahren bei den Krankenkassen.

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5. Was kostet eine Sitzung und welche Vorteile hat die Selbstzahlung?

Das Honorar beträgt 100 € pro 50-Minuten-Einheit. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert per Rechnung/Überweisung.

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Ihre Vorteile als Selbstzahlerin:

  • Absolute Diskretion: Es werden keine Diagnosen an gesetzliche Krankenkassen, Arbeitgeber oder zentrale Register gemeldet. Das schützt Ihren Status bei künftigen Anträgen für Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherungen sowie bei einer Verbeamtung.

  • Keine Bürokratie: Keine Wartezeiten auf Genehmigungsverfahren oder Gutachterberichte.

  • Steuerliche Option: Honorare für Heilbehandlungen können oft im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (bei berufsbezogenem Coaching ggf. als Werbungskosten).

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6. Wie sind die Absageregelungen bei vollem Terminkalender?

Ein verlässlicher Rahmen ist für beide Seiten entscheidend. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher ab, damit das Zeitfenster anderweitig vergeben werden kann. Bei Absagen unter 48 Stunden oder Nichterscheinen wird das Honorar voll berechnet.

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7. Unterliegen die Gespräche der Schweigepflicht?

Ja, ausnahmslos. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Inhalte und Unterlagen werden streng vertraulich und nach aktuellen Datenschutzrichtlinien behandelt.

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Sie haben eine konkrete Frage zu Ihrer Situation?

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Enga Jens - Jakobstr. 23, 20459 Hamburg - Psychotherapie und Coaching Hamburg & Online 

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